Die Therapie richtet sich im Interesse des Patienten und nach seinem Bedarf. Mein Honorar wird nicht nach persönlichem Zeitaufwand berechnet, ich richte mich vielmehr nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985. Rechtlich ist die "GebüH 85" als "übliche Vergütung" anerkannt und gilt daher, soweit nicht anders abgesprochen, als ausgemacht. Gesetzliche Krankenkassen: In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Private Krankenversicherung, Beihilfe: Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise. Private Zusatzversicherungen: Eine gute Heilpraktiker-Versicherung kostet zwischen 15 und 20 Euro im Monat, zahlt sowohl für Medikamente und Heilmittel, als auch für Behandlungen und Therapien nach der "GebüH 85" und dem Hufelandverzeichnis (ein Verzeichnis für Therapieeinrichtungen der biologischen Medizin). Das Hufelandverzeichnis beinhaltet die Diagnose- und Therapieverfahren / Behandlungsmethoden aus der Naturheilkunde, die diesen Voraussetzungen Genüge tun:
Selbstzahler: Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahler behandelt zu werden. Hier können Sie mit Kosten von ca. € 35,- bis 120,- pro Sitzung rechnen. Im Schnitt ist das für:
Anmerkung: Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit. Terminabsage: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht wahrgenommene Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung stellen muss. |