Heilpraktikerin Marica Grgic | Praxis für biologische Medizin | Naturheilpraxis Leutkirch im Allgäu Praxis für biologische Medizin
Was ist ein Heilpraktiker - biologische Medizin
Was ist ein Heilpraktiker?

Vorwiegend wissen die Menschen, was ein Heilpraktiker ist und wie er handelt. Doch im Einzelnen geistern immer noch Vorurteile herum; wie er habe nichts richtig gelernt und habe gar keine medizinische Tauglichkeit oder sei zu teuer und verschreibe Placebos. Wir sind keine "Einrenker", "Homöopathen" oder "Warzenbeschwörer". Wir treiben uns auch nicht nachts mit Besen auf irgendwelchen Dächern rum. Wir vergraben auch nicht irgendwelche Sachen bei Vollmond.

Als Heilpraktiker führen wir die Berufsbezeichnung Heilpraktiker und sonst keine anderen Zusatzbezeichnungen!

Es gibt keine offizielle Berufsbezeichnung "Homöopath"; auch wenn das in der Öffentlichkeit oft synonym für Heilpraktiker verwendet wird. Neben der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in" dürfen keine Bezeichnungen wie beispielsweise, "Akupunkteur", "Chiropraktiker", "Homöopath", "Psychologe", "Psychotherapeut" oder "Osteopath" verwendet werden (nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und Heilmittelwerbegesetz - HWG).

Meiner Ansicht nach sind wir schon ein wenig eigen-artig; eigenartig im Sinne von eigen: "individuell" und artig: "aufmerksam".

Vorurteile und "schwarze Schafe" gibt es überall. Auch in unseren Kreisen. Selbst wir haben so einige Vorurteile gegenüber unseren Kollegen den "Weißkitteln". Bedeutend ist: dass "die weißen Schafe" ihr Handwerk verstehen nämlich die Kunst zu Heilen. Und nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohlvollen der Menschen handeln.

Heilpraktiker ist in Deutschland der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbständig Heilkunde auszuüben. Dafür benötigt er eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktiker Gesetz von 1939", die das zuständige Gesundheitsamt (Tübingen), nach Überprüfung der entsprechenden medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten erteilt.

Folgende Fachgebiete sind insbesondere Gegenstand der amtsärztlichen Überprüfung:
  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, Pathologie des Menschen, Psychopathologie
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde
Heilpraktiker üben ihren Beruf selbständig und eigenverantwortlich aus. Dabei beachten sie die Sorgfaltspflicht und klären ihre Patienten entsprechend auf. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Ärzten und Heilpraktikern, die beide eine der jeweiligen Behandlung angepasste Sorgfalt walten lassen müssen. Zum Wohle des Patienten!

Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Vom Arzt unterscheidet ihn, dass eine Ausbildung nicht vorgeschrieben ist und dass seine Befugnisse durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt werden. Es ist ihm z.B. nicht erlaubt verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel zu verordnen. Er darf unter anderem keine Geburtshilfe betreiben oder bestimmte Infektionskrankheiten behandeln. Erlaubt ist ihm ohne Einschränkungen die Ausübung der Psychotherapie und Physiotherapie.
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