Heilpraktiker dĂŒrfen wĂ€hrend der Pandemie behandeln Alle Praxen des Gesundheitswesens dĂŒrfen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen und unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln geöffnet bleiben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind Heilpraktiker- Praxen von dieser Bestimmung nicht ausgenommen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin, in der Praxis, möglich. Jedoch dĂŒrfen Heilpraktiker bereits bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus COVID 19 weder diagnostizieren noch behandeln! FĂŒr uns besteht gemÀà Infektionsschutzgesetz Meldepflicht! Haben Sie daher bitte VerstĂ€ndnis, dass ich Sie mit augenfĂ€lligen Symptomen wie trockenem Husten, höherer Temperatur, Atemproblemen, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, begleitet von Ăbelkeit und Durchfall, Geschmacksverlust und Geruchsverlust derzeit nicht in der Praxis empfangen darf! Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Arzt oder ihr zustĂ€ndiges Gesundheitsamt. Den Ă€rztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der Nummer 116 117. Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis. zurück zum Archiv |